Bruderschaft

Unser Vorstand

Johannes Hoff

1. Brudermeister

Heribert Welter

2. Brudermeister

Michael Krings

1. Schriftführer

Josef Küppers

2. Schriftführer

Thomas Birmes

1. Kassierer

Achim Tölle

2. Kassierer

Johannes Tomson

Schießmeister

Theresa Welter

Jungschützensprecherin

Christoph Bildstein

1. Beisitzer

Martin Hegger

2. Beisitzer

Michael Krings

König

Matthias Hoff

Minister

Hendrik Krings

Minister

Hüskes Krone Vogel

Satzung

Vereinsordnung der St. Marien Schützenbruderschaft
“Hüskes Krone“ Schmalbroich 1650 e.V.

vom 08.12.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.12.2018

In Ergänzung des §20 der Satzung gibt sich die St. Marien Schützenbruderschaft “Hüskes Krone“ Schmalbroich 1650 e.V. diese

Vereinsordnung

§1 Sinn und Zweck der Vereinsordnung

Diese Vereinsordnung hat den Sinn, satzungsergänzend als nachrangige rechtsverbindliche Sammlung von Vereinsnormen weiterführende Regelungen zusammenzufassen. Änderungen werden und sind ab diesem Zeitpunkt gültig. Sollten Bestandteile dieser Vereinsordnung aus rechtlichen Gründen eigentlich in die Satzung gehören, so sind diese trotzdem bereits vorab gültig und werden nach Bekanntwerden dieses Sachverhaltes im Zuge der nächsten anstehenden Mitgliederversammlung integriert. Die Vereinsordnung und alle folgenden Änderungen müssen mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung bestätigt werden, oder deren Wirksamkeit wird dadurch aufgehoben. Hierbei ist jede Änderung oder Ergänzung einzeln zu betrachten. Aus Gründen der Aktualität und besseren Information der Mitglieder können die Anhänge zu dieser Vereinsordnung jederzeit kurzfristig geändert und -erweitert werden. Die Vereinsordnung beinhaltet u.a. eine Aufgabenbeschreibung der Organe und Funktionen des Vereins, die in der Satzung nicht oder nicht ausführlich beschrieben sind. Die aktuelle Vereinsordnung ist wie die Satzung, für jedes Mitglied beim 1. Vorsitzenden, oder auf der Homepage des Schützenvereins einsehbar. Die Vereinsordnung und die Satzung sind einer am Vereinsbeitritt interessierten Person, zusammen mit der Beitrittserklärung auszuhändigen. Auf die Einhaltung der Vereinsordnung haben alle Mitglieder zu achten. Verstöße gegen diesen gemeinschaftlichen Konsens müssen dem Vorstand unverzüglich angezeigt werden, da sie eventuell eine Vereinsschädigung, eine- Zuwiderhandlung gegen die Vereinsziele oder eine Verletzung der Mitgliederpflichten darstellt und mit Sanktionen zu ahnden sind.

§2 Aufnahme neuer Mitglieder

Die offizielle Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt bei der Mitgliederversammlung am 8. Dezember durch die Versammlung. Es werden alle Neumitglieder kurz vorgestellt, anschließend wird durch die Versammlung die Neuaufnahme beschlossen-, bzw. sich dagegen ausgesprochen.

Beitragsstaffelung:

Die Beiträge sind wie folgt gestaffelt und werden einmal im Jahr bezahlt.

Kinder u. Jugendliche bis einschl. 14 Jahre 16,- €

Jugendl. u. Erwachsene bis einschl. 24 Jahre 22,- €

Erwachsene ab 24 Jahre 35,- €

Aufnahmeantrag:

Möchte eine Person Mitglied unserer Bruderschaft werden, so bekommt sie ein Aufnahmeformular, Satzung und Vereinsordnung ausgehändigt, um sich mit diesen vertraut zu machen.

Das Aufnahmeformular kann auch auf der Homepage des Vereins https://hueskes-krone.de heruntergeladen werden

§3 Zeugwart

Der Zeugwart ist für die Verwaltung der Uniformen und Uniformteile zuständig. Diese Aufgabe wird zur Zeit von einem Mitglied des Vorstands wahrgenommen.

§4 Wahl von Ausschüssen

Ausschüsse werden zur Bearbeitung definierter Themen gebildet. Sie können zeitlich begrenzt oder dauerhaft arbeiten. Die Bildung eines Ausschusses erfolgt durch den Gesamtvorstand, ein Vorstandsmitglied oder die Mitgliederversammlung und beruft einen Ausschussvorsitzenden. Der Ausschussvorsitzende protokolliert die Arbeit des Ausschusses und legt sie zeitnah dem Vorstand zur Prüfung vor.

§5 Vogelschießen

Ergänzend zu §6 Punkt 4 der Satzung –: Falls sich beim Vogelschuss kein Königsanwärter findet, schießt der 1. Brudermeister den Vogel ab und entscheidet, ob ein Schützenfest stattfindet. Für den Fall, dass ein Schützenfest ausgerichtet wird, trägt der Verein die Kosten.

§6 Offizierscorps

Posten/Funktionen im Offizierscorps

König: repräsentiert die Bruderschaft bei allen offiziellen Anlässen, je nach Anlass in Uniform oder anderer angemessener Kleidung.

Minister: begleiten den König bei allen offiziellen Anlässen und vertreten diesen bei Abwesenheit.

Königsadjutanten:

  • begleiten den König und helfen diesem z.B. beim Anlegen des Königssilbers
  • vertreten die Minister bei Abwesenheit
  • führen während des Gratulierens beim Königsgalaball die Bewirtung der Gäste am Thron durch
  • sind für den Schutz und das Wohlergehen der Königin während des Schützenfestes verantwortlich

General:

  • begleitet den König bei allen offiziellen Anlässen
  • meldet dem König beim Schützenfest
  • sagt beim Offiziersrundgang die Runden an

Generaladjutanten:

  • vertreten den General bei Abwesenheit
  • unterstützen bei Bedarf und auf Anweisung des Generals die Königsadjutanten

Oberst:

  • kommandiert das Offizierscorps
  • meldet dem General und in Ausnahmefällen dem König
  • ist verantwortlich für die Reihenfolge und den Zeitlichen Ablauf des Maienzugs, des Schützenumzugs und des Offiziersrundgangs und führt diese an, sowie deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • • organisiert den Schießkartenverkauf sowie den Ablauf beim Königsvogelschießen

Oberstadjutant:

  • fungiert beim Königsvogelschießen als Meldereiter und überbringt der neuen Königin die frohe Kunde
  • hilft dem Oberst bei organisatorischen Abläufen

Major:

  • vertritt den Oberst bei Abwesenheit
  • kommandiert das Offizierscorps beim Schützenfest

Majoradjutant:

  • vertritt den Major bei Abwesenheit

Fahnenoffizier:

  • kommandiert die Fahnenabordnung
  • ist verantwortlich für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausspielen der Fahne
  • ist mit dem Fähnrich zusammen verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Fahne

Fähnrich: trägt die Fahne bei allen, im Punkt die Fahnenabordnung aufgeführten Anlässen

Fahnenjunker: begleiten den Fähnrich und vertreten diesen bei Abwesenheit

Hauptmann:

  • kommandiert beim Schützenfest die Gruppe der grünen Offiziere
  • vertritt bei Abwesenheit den Oberst oder Major

Leutnant: Vertreter des Hauptmanns

Hauptfeldwebel:

  • überwacht die Anzugsordnung, das verhalten sowie die Pünktlichkeit der Offiziere bei allen Anlässen und ahndet Fehlverhalten in angemessener Weise
  • von den eingenommen Geldstrafen hat er innerhalb von 3 Jahren ein Fest zum wohl der Offiziere zu gestalten, eventuelle Geldüberschüsse sollten einem guten Zweck zugeführt werden

Reserveoffizier:

  • vertritt bei Bedarf abwesende Offiziere
  • hat ansonsten seinen Platz an der Seite des Hauptmanns

Jedes Mitglied des Offizierscorps (schwarze- und grüne Uniform) hat nach Möglichkeit an den Terminen der Bruderschaft teilzunehmen

Sollte ihm dies nicht möglich sein, hat er den Oberst telefonisch, per WhatsApp oder Email in der Regel bis max. 24 Stunden vor dem Termin zu informieren.

Unentschuldigtes Fehlen wird mit einem Beitrag von 10,-€ für die Offizierskasse geahndet.

Diese Kasse führt der Oberst.

Fahnenabordnung

Die Fahnenabordnung führt die Fahne bei allen Anlässen wo diese mitgeführt wird

Diese sind:

  • Schützenfest der St. Marien Schützenbruderschaft Hüskes Krone
  • Schützenfeste der Bruderschaften des Bezirksverbandes Kempen
  • alle Auftritte bei Festen des Bundes der historischen Schützenbruderschaften
  • kirchliche Feiertage, wie Fronleichnam, Bittprozessionen, Patronatsfest etc.
  • Beerdigungen, Volkstrauertag

Der Fähnrich hat die Fahne bei Gottesdiensten beim Ein- und Auszug vor dem Altar

bzw. Kreuz sowie bei der Wandlung von Brot und Wein und beim Gebet vor der Kommunion – während der Messe zu senken.

Bei Beerdigungen wird die Fahne am Grab gesenkt.

Bezirksstandarte

Sollte sich die Bezirksstandarte im Besitz der Bruderschaft befinden, sollte sich die

Fahnenabordnung hierfür, möglichst aus der Gruppe der grünen Offiziere

bilden. Sie untersteht dem Fahnenoffizier und ist bei allen Veranstaltungen des

Bezirksverbandes mitzuführen.

§7 Offizierswahl

Zeitnah nach dem Vogelschießen findet die Offizierswahl statt. Dazu wird ins Vereinslokal eingeladen. Die Posten werden für die Amtszeit des neuen Königshauses gewählt.

1. Fahne (Fähnrich, zwei Fahnenjunker und Fahnenoffizier) – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

2. General – wird durch den König berufen ( in der Regel ist es der scheidende König)

3. Königsadjutanten – werden vom König gewählt

4. Generalsadjutanten – werden vom General gewählt

5. Oberst – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

6. Oberstadjutant – wird vom Oberst gewählt

7. Major – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

8. Majoradjutant – wird vom Major gewählt

9. Hauptmann – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

10. Hauptfeldwebel– durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

11. Leutnant – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

12. Doktor – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

13. Apotheker – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

14. Ersatzoffizier – durch Vorschläge aus der Versammlung mit anschließender Abstimmung

Alle anderen Mitglieder haben die Möglichkeit als grüner Offizier das Königshaus bei seinen Auftritten zu begleiten.

§8 Anzugsordnung

Als Erstausstattung erhält jeder Offizier (wenn möglich) eine Uniformjacke aus dem Vereinsbestand.

Für grüne Uniformjacken:

Wenn keine passende vorhanden ist, wird eine neue angeschafft, die zur Hälfte vom Mitglied bezahlt wird, bei Nichtgebrauch gehen diese in den Vereinsbestand über. Ausnahmen sind Auszubildende, Schülern und Studenten, hier werden die Jacken vom Verein bezahlt, gehen auch bei Nichtgebrauch in den Vereinsbestand über.

Wenn eine Jacke vom Schützen selber gekauft wird, bleibt diese sein Eigentum.

Für schwarze Gehröcke:

Wenn kein passender vorhanden ist, wird ein neuer angeschafft, der vom Mitglied bezahlt wird und sein Eigentum bleibt. Ausnahmen sind Auszubildende, Schüler und Studenten, hier werden die Gehröcke vom Verein bezahlt, Sie gehen bei Nichtgebrauch in den Vereinsbestand über.

Degen mit Zubehör, wie Koppel Schärpe und Schulterklappen, wird je nach Funktion, entsprechend der Uniformliste vom Verein gestellt. Hut, Federbusch, weiße Handschuhe, Fliege, Hose und schwarze Socken müssen von jedem Mitglied selber angeschafft werden.

Die Uniformliste wird vom Zeugwart geführt.

Die Uniform und ihr Zubehör sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Etwaiger Verlust von Uniformteilen sollten umgehend dem Vorstand mitgeteilt werden.

Diese Uniform ist zu allen offiziellen Anlässen zu tragen, außer zu den Folgend aufgeführten.

Vogelschießen

Anzug oder Hose mit Sakko, weißes Hemd mit Krawatte, weiße Handschuhe, Offiziere mit Koppel und Schärpe, Filzhut mit links hochgeklappter Krempe und eingestecktem Blümchen, Spazierstock mit Blümchen

Maienreiten

Offiziere mit Reitpferd: weiße Reithose, Reitstiefel, Jackett, weißes Hemd, Krawatte, weiße Handschuhe, Filz oder Stoff Hut mit Blümchen links, Koppel und evtl. Schärpe je nach Uniform

Andere Teilnehmer: Maienfahrer Kittel, rotes Halstuch, Strohhut mit Blümchen links, diejenigen die kein Kaltblut reiten, bringen einen Spazierstock mit Blümchen mit

§9 Königs- und Ministersilber

Das Königssilber und die Ministersilber sind sicher aufzubewahren, es besteht auch die Möglichkeit der Nutzung eines Bankschließfachs, siehe auch §15 Absatz 3 der Satzung.

§10 Ehrungen und Jubiläen

1. Vereinszugehörigkeit

Mitglieder werden erstmalig nach 25-jähriger Vereinszugehörigkeit geehrt, weitere Ehrungen gibt es bei 40, 50, 60 und 65-jähriger Vereinszugehörigkeit. Als Auszeichnung erhalten die zu Ehrenden einen Jubelorden des Bundes der historischen deutschen Schützenbruderschaften (auch BHDS genannt) mit entsprechender Jahreszahl.

2. Sonstige Ehrungen

Die Bruderschaft kann bei besonderen Verdiensten um die Schützenbruderschaft, Auszeichnungen nach den Verleihungsbestimmungen des Bundes der Historischen deutschen Schützenbruderschaften e.V. verleihen. Vorgesehen sind hier die Auszeichnungen Silbernes Verdienstkreuz, Hoher Bruderschaftsorden und St. -Sebastianus Ehrenkreuz

Verleihung der Ehrungen

Die Ehrungen finden grundsätzlich während des darauffolgenden Schützenfestes statt. Falls die zu ehrenden Mitglieder am Termin verhindert sind, werden die Ehrungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

§11 Hochzeiten und Geburtstage

1. Hochzeiten

Zur grünen, silbernen und goldenen kirchlichen Hochzeit erhält das betreffende Mitglied ein Geschenk, falls der Vorstand darüber informiert ist.

Bei Goldhochzeiten stehen die Offiziere der Bruderschaft an der Kirche Spalier, sofern dies vom Jubelpaar gewünscht wird.

Dieses ist auch der Fall, wenn der amtierende König während seiner Regentschaft heiratet.

2. Geburtstage

Zwei Vorstandsmitglieder gratulieren allen Mitgliedern die das 75. Lebensjahr vollenden und anschließend alle 5 Jahre mit einem Geschenk.

§12 Beerdigungen

Verstirbt ein Mitglied, nimmt die Fahnenabordnung und soweit möglich, eine Abordnung des Offizierscorps am Begräbnis teil, wenn dieses von den Hinterbliebenen gewünscht wird. Wünscht sich der Verstorbene eine Spende für ein bestimmtes Projekt – spendet die Bruderschaft, ist dieses nicht der Fall, bestellt die Bruderschaft eine bepflanzte Schale.

§13 Patronatsfest

Das Patronatsfest findet jährlich am 8. Dezember zum Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria statt. Dazu lässt die Bruderschaft eine Messe für die lebenden und verstorbenen Mitglieder lesen. Beim Gottesdienst nimmt die Fahnenabordnung im Chorraum um den Altar Aufstellung. Findet dieser Gottesdienst an einem Sonntag statt, nimmt auch das Offizierscorps in Uniform daran teil. Im Anschluss an den Gottesdienst findet die Mitgliederversammlung statt.

§14 Schützenfeste der Schützenbruderschaft Hüskes Krone

Traditionell findet am Samstag vor dem Schützenfest das Maienfahren statt. Das Streichen der dazugehörigen Maibäume, ist Aufgabe des Königshauses.

An folgenden Stationen werden Maibäume aufgestellt:

  • • Oberst Baum mit zwei Ringen (mittel und groß)
  • • Major Baum mit einem Ring (mittel)
  • • Fahnenoffizier Baum mit einem Ring (mittel)
  • • General Baum mit drei Ringen (klein, mittel und groß)
  • • König Baum mit drei Ringen (klein, mittel und groß)
  • • 2x Minister Baum mit zwei Ringen (mittel und groß)
  • • Jungschützenkönig Baum mit einem Ring (mittel)
  • • Brudermeister Baum mit einem Ring (mittel)
  • • Vereinsheim Baum mit einem Ring (mittel)
  • • Zelt Baum mit einem Ring (mittel)

groß = Ø80 cm; mittel = Ø60 cm; klein = Ø40 cm

Wichtig ist auch die Tiefe der Löcher für die Maibäume, sie sollte 80cm betragen.

Dies wird beim Maienfahren vom Spieß kontrolliert.

Das Einholen der Maibäume sollte ca. vier Wochen nach Ende des Schützenfestes erfolgen. Dazu fährt der General mit dem Königshaus alle Stellen ab, an denen ein Maibaum aufgestellt wurde.

Die Bruderschaft übernimmt das Schmücken von Zelt, Zeltplatz und der angrenzenden Straßen.

Falls Nachbarschaften Unterstützung benötigen, steht die Bruderschaft zur Verfügung.

Teilnahme am Offiziersrundgang

Jungschützen dürfen ab dem 16. Lebensjahr am Offiziersrundgang teilnehmen, über Sonderregelungen die evtl. das Jungschützenkönigshaus betreffen, entscheidet der Vorstand.

Finanzielle Beteiligung und Unterstützung

Der König erhält ein Königsgeld, dessen Höhe vom Vorstand vor dem Vogelschießen festgelegt wird.

Das Ausleihen der Pferde wird auf alle Offiziere umgelegt, um die finanzielle Belastung bei allen Offizieren gleich zu halten. Falls diese Kosten übernommen werden, wird dies vor dem Schützenfest mitgeteilt.

Für alle Aktiven und deren Hofdamen gilt beim Schützenfest ein Festpreis für alle Veranstaltungen.

§15 Geschenke und Spenden zu Vogelschießen und Schützenfesten

Beim Gratulieren zu Vogelschießen oder Schützenfesten wird grundsätzlich ein Geschenk überreicht (z.B. 3 Fl. Wein). Wünscht das gastgebende Königshaus eine Spende für ein bestimmtes Projekt, wird der Verein diesem Wunsch nachkommen. Die Höhe der Spende richtet sich nach dem Geldbetrag, den der betreffende Verein zu unserem Schützenfest gespendet hat.

§16 Information der Mitglieder

Wer wird wann über aktuellen Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen informiert:

  • • Alle Mitglieder erhalten am Anfang des Jahres einen Jahreskalender, aus dem die bekannten Termine hervorgehen.
  • • Zu den vereinsinternen Veranstaltungen werden alle Mitglieder nochmals vor Veranstaltungsbeginn zeitnah mit dem Hinweis zum Starttermin und Veranstaltungsort eingeladen.
  • • Zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, zu denen die aktiven Schützenschwestern und Schützenbrüder eingeladen sind, wird eine separate Einladung versendet.

Alle Mitglieder werden wie folgt informiert:

  • • Mit dem Schützenkalender der vereinseigenen Internetseite.
  • • Über Versand per E-Mail.
  • • Über dem Postweg.
  • • Und dem vereinseigenen Kurierdienste.

§17 Vereinsmeisterschaften Schießsport

Vereinsmeisterschaften im Luftgewehrschießen werden jährlich durchgeführt

Es wird bei den Jungschützen in folgenden Altersklassen geschossen

Kinderprinz bis 12 Jahre

Schülerprinz 12 – 16 Jahre(evtl. 11-15Jahre – je nach Datum des Bezirksschießen)

Prinz 16 – 24 Jahre(15-23Jahre – je nach Datum des Bezirksschießen)

Schülerprinz und Prinz nehmen am Bezirksschießen teil, der Sieger beim Bezirksschießen hat im darauffolgenden Jahr die Möglichkeit beim Diözesan- und vielleicht auch beim Bundesschießen teilzunehmen.

Bei den Altersschützen (ab 24 Jahre) wird in folgenden Klassen geschossen

Schießsportgruppe m/w ( diejenigen die an Rundenwettbewerben teilnehmen)

Freie Klasse jeweils für Männer und Frauen

47906 Kempen, 08.12.2018

Mitglied im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.